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Das Gesetz des Drachen

Wir die Elfen des elften Stammes haben dieses Gesetz niedergeschrieben damit ein jeder wissen möge was ihn in unserem Stammesland erwartet. Die Wurzeln und die Essenz des Gesetzes sind die Lehren des Drachen.

1. Wird derjenige dem du das antust sich dafür rächen wollen, wenn ja dann tu es nicht.

2. Überlege dir die Konsequenz deines Handelns.

3. Handle so , daß sich die anderen revanchieren möchten.

Nur das Gesetz des Drachen gilt in unserem Stammesland. Das Gesetz gilt für alle Wesen ohne Ausnahme ob Mann, ob Weib, ob Tier, ob Pflanze oder anderes. Wer nach anderen Gesetzen handelt wird nach den Gesetzen des Stammes abgeurteilt. Der Stamm behält es sich vor gegen über den Vertretern von Ban Larasch auf die Durchsetzung des Gesetzes zu verzichten, außer einer der Streitenden besteht auf der Anwendung des Gesetzes.

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Die Verfolgung von Schandtaten liegt alleine in den Händen der Tempelgarde des Tempels vom heiligen Kreis. Die Aburteilung von Schandtaten und die Verhandlung von Streitfällen liegt alleine in den Händen der Priesterschaft des Ganator. Ausländische Adlige haben in keinem Fall die Gerichtsbarkeit. Was eine Schandtat ist wird durch das Gesetz des Drachen und das Kollegium des Tempels vom heiligen Kreis bestimmt. Im Zweifelsfall entscheidet das Kollegium. Es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der Worte des Gesetzes entscheidend ist der Geist des Gesetzes.

1.Ein jeder hat sich so zu verhalten, daß keine Person oder deren Besitz zu Schaden kommt.

2.Ein jeder hat das Recht auf Selbstverteidigung in angemessener Form. Keiner hat das Recht sich gegen die Durchsetzung des Gesetzes des Drachen zur Wehr zu setzen.

3.Ein jeder hat das Recht zu Glauben oder anzubeten wonach es ihn verlangt. Glaubenslehren die in ihren Lehren zu Verstößen gegen das Gesetz des Drachen auffordern oder deren Lehren gegen das Gesetz des Drachen verstoßen sind verboten. Kein Glaube berechtigt zu Handlungen gegen das Gesetz des Drachen.

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4.Ein jeder hat das Recht seine Lebensweise frei zu wählen solange er nicht auf Kosten anderer lebt oder gegen das Gesetz des Drachen verstößt.

5.Ein jeder hat die Gemeinschaft der Geschöpfe und der Pflanzen des Waldes zu achten und mit Respekt zu behandeln. Zuwiderhandelnde sind dazu verurteilt das Schicksal ihrer Opfers solange zu durchleben bis sie ihre Tat bereuen und dann Schadenersatz zu leisten.

6.Selbstjustiz oder Anmaßung von Gerichtsbarkeit ist verboten und steht unter Strafe. Die Strafe hängt von dem Begangenen ab.

7.Die Tempelgarde des Tempels vom heiligen Kreis ist berechtigt, die notwendige Gewalt einzusetzen um dem Gesetz des Drachen Geltung zu verschaffen. Zum Schutze des Stammeslandes, der Bewohner des Stammeslandes und zur Abwehr von Angriffen ist die Garde berechtigt jede geeignete und angemessene kriegerische Maßnahme zu ergreifen. Im Rahmen der Bündnisverpflichtung und der Verbundenheit mit Ban Larasch wird die Garde des Tempels vom heiligen Kreis die Streikräfte von Ban Larasch bei der Verteidigung von Ban Larasch unterstützen. Die Tempelgarde kann jederzeit und überall im Stammesland unaufgefordert einschreiten wenn gegen das Gesetzt des Drachen verstoßen wird oder wurde

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8.Beschädigt jemand das Eigentum einer Person so hat er in angemessener Form Schadenersatz zu leisten. Versucht jemand sich den Schadenersatzforderungen zu entziehen so wird er wie ein Dieb behandelt.

9.Diebstahl ist verboten. Der Dieb ist dazu verurteilt das Schicksal seines Opfers solange zu durchleben bis er seine Tat bereut und dann Schadenersatz zu leisten.

10.Mundraub ist nicht strafbar.

11.Ein intelligentes Lebewesen gegen seinen Willen festzuhalten oder zu verschleppen ist verboten. Der Täter ist dazu verurteilt das Schicksal seines Opfers solange zu durchleben bis er seine Tat bereut und dann Schadenersatz zu leisten.

12.Der Akt der Fortpflanzung darf nur mit Zustimmung beider des Mannes und der Frau vollzogen werden. Wer den Akt erzwingt ist dazu verurteilt das Schicksal seines Opfers solange zu durchleben bis er seine Tat bereut und dann Schadenersatz zu leisten.

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13.Sklaverei ist verboten. Wer versucht andere zu versklaven ist dazu verurteilt dieses Schicksal zu erleiden. Wer Sklaven in das Stammesland bringt ist dazu verurteilt ihr Schicksal zu erleiden und die Sklaven werden freigelassen.

14 Das töten intelligenter Lebewesen ist, außer zur Selbstverteidigung in angemessener Form, verboten. Der Täter ist dazu verurteilt das Schicksal seines Opfers solange zu durchleben bis er seine Tat bereut und dann Schadenersatz zu leisten.

15.Das töten nicht intelligenter Lebewesen ist nur zum Zwecke der Ernährung, der Selbstverteidigung und in besonderen Fällen zum Schutze des Eigentums gestattet. Der Täter ist dazu verurteilt das Schicksal seines Opfers solange zu durchleben bis er seine Tat bereut und dann Schadenersatz zu leisten.

16.Das quälen oder foltern von Lebewesen ist nicht gestattet. Der Täter ist dazu verurteilt das Schicksal seines Opfers solange zu durchleben bis er seine Tat bereut und dann Schadenersatz zu leisten.

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17.Magie

Der Einsatz von Magie um anderen zu schaden ist, außer zur Selbstverteidigung in angemessener Form, verboten.

Der Einsatz von Beherrschungsmagie ist, außer zur Selbstverteidigung in angemessener Form, verboten.

Der Einsatz von schwarzer Magie ist verboten. In Einzelfällen kann ein Priester des Ganator eine Erlaubnis erteilen. Wer dagegen verstößt ist dazu verurteilt das Schicksal seines Opfers solange zu durchleben bis er seine Tat bereut und dann Schadenersatz zu leisten.

18.Verträge und Vereinbarungen

Alle Beteiligten müssen dem Vertrag freiwillig und ohne Zwang zustimmen. Verstößt der Vertrag ganz oder teilweise gegen das Gesetz des Drachen so ist der Teil oder das Ganze ungültig. Grundlage eines jeden Vertrages ist die angemessene Gegenleistung. Können sich die Streitenden nach Abschluß eins Vertrages nicht mehr einigen entscheidet ein Richter. Verträge und Vereinbarungen sind verbindlich auch wenn sie außerhalb der Gültigkeit des Gesetzes des Drachen abgeschlossen werden, außer sie oder die Umstände unter denen sie geschlossen wurden verstoßen gegen das Gesetz des Drachen.

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19.Handel

Grundlage des Handels ist die angemessene Gegenleistung. Ein jeder darf zu den Preisen seine Waren feil bieten die er für richtig hält. Verstößt er dabei gegen das Gebot der angemessenen Gegenleistung so hat er soviel Abgaben zu entrichten wie der Richter für nötig hält. Der Geschädigte erhält die Hälfte der Abgabe, die andere Hälfte wird an die Bedürftigen verteilt. Händler die schlechte oder minderwertige Ware feil bieten werden wie Diebe behandelt.

20.Schadenersatz.

Was ein angemessener Schadenersatz ist entscheidet der Richter. Der Täter leistet entsprechend seinem Vermögen und der Schwere seiner Tat Schadenersatz. Verfügt der Täter über kein Vermögen so muß er den Schadensersatz beim Opfer abarbeiten.

Der Richter

Der Richter ist stets ein Priester des Ganator. So er feststellt das er selbst ein Teil des Streites ist oder mit einem der Streitenden verbunden ist, so hat ein anderer Richter seinen Platz einzunehmen.

Das Gericht

Die Streitenden treten zusammen vor den Richter . Ein jeder kann für sich selbst sprechen oder einen anderen an seiner statt sprechen lassen. Keiner hat das Recht zu schweigen. Wer schweigt dessen Taten sprechen für ihn aus dem Munde eines Wahrheitssuchenden. Der Wahrheitsuchende prüft die Wahrheit der Worte der Streitenden wenn sie alleine sprechen. Der Richter wägt die Taten der Streitenden gegen das Gesetz des Drachen ab und fällt sein Urteil. Den Streitenden ist es erlaubt an das Kollegium zu appellieren falls sie sich ungerecht behandelt fühlen. Das Kollegium fällt dann das endgültige Urteil.

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